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Gesetzesänderungen & Förderungen 2025 – Ein umfassender Überblick für Selbstnutzer und Investoren

Das Jahr 2025 markiert einen wichtigen Wendepunkt für Immobilienbesitzer und -interessenten in Deutschland. Zahlreiche gesetzliche Neuerungen und Förderprogramme treten in Kraft oder werden angepasst, um den Wohnungsbau anzukurbeln, die Klimaziele zu unterstützen und gleichzeitig Familien sowie Investoren unterstützend zur Seite zu stehen. Besonders hervorzuheben ist das Ende des klassischen Baukindergelds sowie die Einführung neuer Programme wie “Wohneigentum für Familien” oder “Jung kauft Alt”. Auch steuerlich tut sich einiges: Die neue degressive Abschreibung für Neubauten sorgt für Aufsehen, vor allem unter Kapitalanlegern.

In diesem Artikel erfahren Sie fundiert und praxisnah, welche Fördermöglichkeiten Ihnen 2025 zur Verfügung stehen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und welche strategischen Überlegungen insbesondere für Investoren und Selbstnutzer sinnvoll sind.

Abschied vom Baukindergeld

Mit dem Auslaufen des Baukindergelds ist eine der populärsten Förderungen für junge Familien Geschichte. Wer den Zuschuss von 12.000 Euro pro Kind über zehn Jahre sichern wollte, musste bis Ende 2022 einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Seither sind keine neuen Anträge mehr möglich. Dennoch bleibt das Thema relevant: Die letzten Auszahlungen erfolgen noch über Jahre hinweg, und viele Familien orientieren sich an den Nachfolgeprogrammen, die deutlich strengere Auflagen mit sich bringen.

“Wohneigentum für Familien” (KfW 300) – Der Nachfolger mit Hürden

Das Programm “Wohneigentum für Familien” wurde als Ersatz für das Baukindergeld eingeführt, richtet sich jedoch an eine enger gefasste Zielgruppe. Die KfW-Förderung 300 setzt voraus, dass das zu versteuernde Haushaltseinkommen 90.000 Euro nicht überschreitet (für ein Kind), wobei sich die Grenze für jedes weitere Kind um 10.000 Euro erhöht. Gefördert werden ausschließlich Neubauten, die dem Effizienzhaus-Standard 40 entsprechen oder diesen übertreffen.

Das macht die Förderung für viele zwar attraktiv, aber auch aufwendig: Der Bau oder Erwerb eines entsprechenden Hauses setzt eine umfassende energetische Planung voraus, meist unter Einbeziehung eines Energieberaters. Dafür lockt ein zinsgünstiger Kredit mit einem maximalen Volumen von rund 270.000 Euro. Gerade in Zeiten hoher Bauzinsen kann dies einen entscheidenden Unterschied machen.

“Jung kauft Alt” – Sanierung wird belohnt

Ein weiteres Programm, das 2025 an Relevanz gewinnt, ist “Jung kauft Alt”. Es richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, deren Einkommen ebenfalls innerhalb der Grenzen der KfW 300 liegt. Der Unterschied: Gefördert wird nicht der Neubau, sondern der Erwerb und die energetische Sanierung einer Bestandsimmobilie. Neu ab 2025: Auch denkmalgeschützte Gebäude sind förderfähig, sofern sie innerhalb von viereinhalb Jahren auf den energetischen Stand eines Effizienzhauses 70 EE gebracht werden.

Das Kreditvolumen steigt mit der Kinderanzahl: 100.000 Euro bei einem Kind, 125.000 Euro bei zwei, 150.000 Euro ab drei Kindern. Diese Staffelung soll es auch kinderreichen Familien ermöglichen, geeignete Objekte zu finden und umfassend zu sanieren. Für viele Regionen, in denen Bestandsimmobilien leer stehen, ist dieses Programm ein wichtiger Impuls.

Investoren im Blick: Steuerliche Abschreibung und KfW-Förderung

Für Kapitalanleger ist 2025 ein interessantes Jahr. Mit dem Wachstumschancengesetz wird die degressive Abschreibung (AfA) für Neubauten wiedereingeführt. Das bedeutet: In den ersten Jahren nach der Fertigstellung einer Immobilie kann ein höherer Prozentsatz der Herstellungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Dadurch sinkt die Steuerlast in den besonders kapitalintensiven Anfangsjahren, was die Liquidität verbessert und Investitionen erleichtert.

Ergänzend dazu stehen Investoren verschiedene KfW-Programme zur Verfügung: Die Programme 297 und 298 fördern klimafreundliche Neubauten, auch zur Vermietung. Sanierungswillige profitieren vom Programm 261, das umfassende energetische Modernisierungen unterstützt. Einzelne Maßnahmen wie neue Fenster, Heizungen oder Dämmungen lassen sich zudem über das BAFA-Förderprogramm BEG-EM bezuschussen.

Der “Bauturbo”: Mehr Tempo durch politische Reformen

Ein zentrales Ziel der Bundesregierung für 2025 ist es, den Wohnungsbau zu beschleunigen. Der sogenannte “Bauturbo” ist Teil des Koalitionsvertrags und soll sowohl für private Bauherren als auch für Investoren Vorteile bringen. Vorgesehen sind unter anderem die schnellere Ausweisung von Bauland, eine Vereinfachung der Genehmigungsverfahren sowie die Einschränkung von Verbandsklagen gegen Bauvorhaben. Auch serielle und modulare Bauweisen sollen verstärkt gefördert werden.

Ziel ist es, Planungs- und Bauzeiten zu verkürzen, die Kosten zu senken und letztlich mehr Wohneinheiten in kürzerer Zeit zu schaffen. Besonders in Ballungsräumen, wo der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum weiterhin hoch ist, könnten diese Reformen spürbare Effekte haben.

Fazit

2025 bringt eine Vielzahl an Neuerungen, die den Immobilienmarkt langfristig prägen könnten. Ob für Familien, die endlich ins eigene Zuhause ziehen möchten, oder für Investoren, die steuerliche und finanzielle Vorteile nutzen wollen – die politischen und wirtschaftlichen Weichen sind gestellt. Entscheidend ist es, sich rechtzeitig und umfassend zu informieren, um passende Förderprogramme und gesetzliche Rahmenbedingungen optimal zu nutzen.

In einem zunehmend komplexen Marktumfeld sind Fachberatung und strategische Planung wichtiger denn je. Wer die neuen Instrumente kennt und gezielt einsetzt, kann 2025 als Chance nutzen, für solide Investitionen und für nachhaltiges Wohnen gleichermaßen.

FAQ – Häufige Fragen zu Förderungen und Gesetzesänderungen 2025

1. Gibt es 2025 auch Förderungen für Alleinstehende oder kinderlose Paare?

Ja, allerdings fallen Programme wie KfW 300 oder „Jung kauft Alt“ für diese Gruppen weg, da sie explizit an Familien mit Kindern gebunden sind. Für kinderlose Haushalte können hingegen andere Programme wie KfW 297/298 (klimafreundlicher Neubau) oder KfW 261 (energetische Sanierung) interessant sein, unabhängig vom Familienstand.

2. Können Förderprogramme auch mit regionalen Zuschüssen kombiniert werden?
In vielen Fällen ja. Neben den bundesweiten KfW- und BAFA-Förderungen bieten einige Bundesländer oder Kommunen zusätzliche Zuschüsse oder Zinsvergünstigungen an. Eine Kombinationsförderung ist möglich, sofern die Programme sich nicht gegenseitig ausschließen. Eine Beratung bei der Hausbank oder Energieagentur vor Ort lohnt sich.
3. Welche Rolle spielen Energieberater bei Förderanträgen?
Für nahezu alle KfW-Förderprogramme mit energetischem Bezug ist eine Einbindung eines Energieeffizienz-Experten verpflichtend. Diese Fachleute prüfen die technischen Voraussetzungen, erstellen die notwendigen Nachweise und begleiten die Umsetzung. Ihre Mitwirkung ist häufig auch Voraussetzung für die Förderzusage.
4. Wie wird die neue degressive Abschreibung konkret berechnet?
Die genaue Berechnung hängt vom jeweiligen Gesetzestext und dem Baujahr der Immobilie ab. Grundsätzlich erlaubt die degressive AfA, in den ersten Jahren einen höheren Prozentsatz der Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich geltend zu machen. Die Details, etwa Prozentsatz und Dauer, werden durch das Wachstumschancengesetz geregelt, das bis Ende 2025 vollständig in Kraft treten soll.
5. Ist die Kombination mehrerer KfW-Kredite innerhalb eines Bauvorhabens möglich?
Grundsätzlich kann ein Bau- oder Sanierungsprojekt mehrere KfW-Förderprodukte kombinieren, solange sich die Förderzwecke unterscheiden. Beispielsweise kann KfW 300 für den Bau und KfW 261 für eine spätere Aufrüstung zur besseren Energieeffizienz genutzt werden. Eine genaue Abstimmung mit der Bank ist hier entscheidend.
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