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IB Immobilen – Grundstücke

Grundstück kaufen – was man beachten sollte

Die meisten Menschen kaufen im Leben nur einmal ein Grundstück und wohnen dann lange auf diesem, – daher sollte man beim Grundstückskauf keine Fehler machen und einige wichtige Grundregeln beachten. Wer weiß, worauf er beim Grundstück kaufen achten muss, vermeidet teure Fehltritte.

Einleitung zum Grundstückskauf

Weil ein Grundstück meist viel Geld verschlingt und zudem „immobil“ ist, gilt es bereits bei der Auswahl eines Grundstücks Sorgfalt an den Tag zu legen. Es gilt nicht nur auf die Lage zu achten, obwohl dies von entscheidender Bedeutung ist, sondern u.a. auch die folgenden Sachverhalte zu berücksichtigen:

  • Bebaubarkeit
  • Baugrund
  • Nachbarschaft/Umgebung
  • Kosten
  • Lasten im Grundbuch

Weil dem Grundstückskauf so eine große Bedeutung beikommt, ist in Deutschland die notarielle Beurkundung für das Grundstück kaufen vorgeschrieben. Schließlich wechseln viele Grundstücke für sechsstellige Beträge (und mehr) den Besitzer. Ist erst einmal ein Haus auf ein Grundstück gesetzt, ist dieses untrennbar mit dem Grundstück verbunden. Das schönste Haus nützt nichts, wenn man später feststellt, dass der Grund, auf dem man gebaut hat, mit Nachteilen behaftet ist, die man nicht bedacht hat.

Daher sollte man vor jedem Grundstückskauf sorgfältig nachdenken und ggf. auch das Grundstück an verschiedenen Wochentagen und Uhrzeiten aufsuchen, um festzustellen, ob es z.B. bestimmte Emissionen von Nachbargrundstücken gibt, die man nicht bedacht hat, z.B. Geräusche oder Gerüche. Auch hilft es, einmal um den Block zu gehen, um dann vielleicht den Kindergarten oder einen Vergnügungsbetrieb zu entdecken, den der freundliche Verkäufer „vergessen hat“ zu erwähnen. Ein seriöser Immobilienmakler wird Sie immer über alle wesentlichen Grundstückseigenschaften vor dem Grundstückskauf informieren.

Bevor es dazu kommt, dass man tatsächlich ein Grundstück kauft, sollte man:

  • Das Grundstück und Umfeld auf Herz und Nieren prüfen
  • Die Finanzierung sichern
  • Den notariellen Kaufvertragsentwurf sorgfältig lesen und ggf. Änderungen anregen


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Warum ein Grundstück kaufen?

Fragt man Immobilienerwerber, warum sie ein Grundstück kaufen, werden häufig die folgenden drei Gründe für den Grundstückskauf genannt:

  • Investition in die Zukunft
  • Unabhängigkeit und Gestaltungsfreiheit
  • Langfristige Wertsteigerung

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich der Grundstückskauf rückwirkend im Regelfall aus den o.a. Gründen als ökonomisch richtig erwiesen. Vor allen Dingen deutliche Wertsteigerungen machten Immobilienbesitzern Freude.

Ein Grundstück zu kaufen und ein Haus darauf zu setzen, gilt als Traum vieler Menschen. Unerreichbar ist das nicht. Beim Kauf gibt es Einiges zu beachten. Wir helfen gerne dabei.

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Der Grundstückskauf als Investition in die Zukunft

Ein Grundstück zu kaufen, betrachten viele Käufer als eine Investition in die Zukunft. Der Immobilienerwerb gilt als solide Investition, die in der Vergangenheit häufig vor negativen Folgen einer Inflation geschützt hat. Rechtzeitig ein Grundstück zu kaufen, bedeutet häufig auch, im Alter mietfrei zu wohnen und im Alter von einer ordentlichen Wertsteigerung des Grundstück zu profitieren. Last, but not least, ist es deshalb eine gute Investition in die Zukunft, weil man ein Grundstück als solide Grundlage den Erben hinterlassen kann.

Unabhängigkeit und Gestaltungsfreiheit durch Grundstückskauf

Wer über ein eigenes Grundstück verfügt, kann dort nach eigenen Wünschen ein Haus daraufsetzen und sich frei entfalten. Man muss dann keine Wohnungseigentümergemeinschaft fragen, wenn man ein Solarmodul am Balkon anbringt und man kann auch den Garten weitgehend selbst gestalten. Man ist unabhängig von Mitbewohnern und weitgehend auch von Nachbarn. Das schätzen viele Investoren, die z.B. für eigene Bauzwecke ein Grundstück kaufen.

Langfristige Wertsteigerung beim Wunschgrundstück

Schaut man sich nur einmal die Preisentwicklung für baureifes Land in Deutschland an, so erkennt man fast eine Verdreifachung seit dem Jahr 2000.

qm-Preise in Euro für baureifes Land in Deutschland:

  • 2000: 76
  • 2005: 116
  • 2010: 130
  • 2015: 144
  • 2020: 199
  • 2021: 225

Quelle: Statistisches Bundesamt

Damit ist selbst unbebautes Land als Geldanlage in den vergangenen Jahren deutlich besser gewesen als viele andere Geldanlagen. Auch wenn es keine Garantie für zukünftige Entwicklungen der Immobilienpreise geben kann, spricht viel dafür, dass sich diese Entwicklung auch in der Zukunft tendenziell positiv fortsetzen wird.


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Grundstücksarten

Grundstück ist nicht gleich Grundstück. Bei den Grundstücken wird vor allen Dingen zwischen unbebauten und bebauten Grundstücken unterschieden. Wichtig beim reinen Grundstück kaufen ist vor allen Dingen die Unterscheidung zwischen:

  • Bauland
  • Rohland
  • Landwirtschaftliche Flächen
  • Sondergebiete (z.B. Gewerbeflächen)

Die Unterscheidung ist deshalb wichtig, weil für die unterschiedlichen Grundstückstypen stark unterschiedliche Preise aufgerufen werden. Rein landwirtschaftlich genutzte Flächen, die kein Bauerwartungsland sind, gibt es am Markt sehr niedrigpreisig, wohingegen Bauland in einigen Regionen Deutschlands bereits über 1000 Euro den Quadratmeter kostet. Unbebaut wohlgemerkt.

Bauland und Rohland – Wo ist der Unterschied?

Während man unter Bauland nach §5 Abs. IV ImmoWertV solche Grundstücke versteht, „dessen Flächen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten baulich nutzbar sind“, versteht man unter Rohland oder Rohbauland Flächen, die zwar für eine bauliche Nutzung gedacht und bestimmt sind, aber deren Erschließung letztendlich noch nicht gesichert ist. Beim Rohland ist die Bebauung wohl vorgesehen, aber noch nicht final beschlossen.

Während beim Bauland meist die Erschließung bis an die Grundstücksgrenze oder Grundstücksnähe vorgenommen worden ist, fehlt die Erschließung beim Rohland meist völlig. Beim Bauland muss meist nur innerhalb des Grundstücks noch erschlossen werden.

Landwirtschaftliche Flächen

Landwirtschaftliche Flächen oder auch fortwirtschaftliche Flächen sind Flächen, die land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden können und dabei kein baureifes Land, kein Bauerwertungsland und auch kein Rohbauland sind.

Natürlich können auch landwirtschaftliche Flächen irgendwann einmal in Bauland oder Bauerwartungsland umgewidmet werden, wenn Gemeinden z.B. stark wachsen. Viele Landwirte sind damit reich geworden, andere spekulieren mit solchen Grundstücken in der Hoffnung, dass aus einem Acker einmal Bauland wird.

Landwirtschaftliche Flächen sind zwar billig, aber kein Bauland. Wer einen langen Atem hat, erlebt u.U. aber noch eine Umwidmung in Bauerwartungsland oder gar Bauland.

Sondergebiete

Als Sondergebiete werden Gebiete in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt, für die eine bestimmte Art und Nutzung festgelegt wird, häufig z.B.:

  • Gewerbegebiete (GE)
  • Mischgebiete (MR)
  • Sondergebiete (SO), die der Erholung dienen (z.B. für Campingplätze, Wochenendhäuser etc.)
  • Hafengebiete
  • Klinikgebiete
  • Hochschulgebiete
  • Ladengebiete
  • Kurgebiete
  • Gebiete für Messen, Kongresse etc.
  • Gebiete für großflächige Handelsbetriebe

Die meisten solcher Gebiete werden unter §11 in der BauNVO aufgeführt.

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Aus einem Flächennutzungsplan wird in den Gemeinden ein Bebauungsplan entwickelt. Dieser berücksichtigt dann die städtebaulichen Ziele aus dem Baugesetzbuch. So soll gewährleistet werden, dass auch zukünftige Generationen gesunde Arbeits- und Wohnverhältnisse vorfinden und dem Klimaschutz Rechnung getragen wird.

Wer ein Grundstück kaufen möchte, sollte sich schlau machen, in was für einem Gebiet das Grundstück liegt. Das kann entscheidend sein, wenn es z.B. um die Frage geht, ob in dem Gebiet Gewerbe oder Vergnügungsstätten angesiedelt werden können.

Den richtigen Standort für das Wunschgrundstück wählen

Bei der Auswahl des Grundstücks müssen verschiedene Abwägungen getroffen werden und Besonderheiten beachtet werden. Vor allen Dingen Folgendes sollte beachtet werden:

  • Stadt vs. Land
  • Infrastruktur und Nahversorgung
  • Zukünftige Entwicklungen und Planungen der Gemeinde

Grundstück in der Stadt oder auf dem Land?

Grundstücke in der Stadt sind im Regelfall deutlich teurer als Grundstücke auf dem Land. Sobald man über den Speckgürtel rund um eine Stadt hinausgeht, fallen i.d.R. die Grundstückspreise. Bevor man sich über deutlich niedrigere Grundstückspreise freut, sollte man in seine Überlegungen mit einbeziehen, ob man bei Eigennutzung des Grundstücks zu Wohnzwecken z.B. dann ein zusätzliches Auto benötigt, um in die Stadt, zum Einkaufen oder zur Arbeit zu kommen. Preise für Grundstücke in Berlin, Hamburg oder Bayern sind im Regelfall auch deutlich teurer als Grundstücke in Mecklenburg-Vorpommern auf dem Land. Die Infrastruktur bei teureren Grundstücken ist meist aber auch deutlich besser.

Infrastruktur und Nahversorgung

Mit zum Wert eines Grundstücks trägt meist entscheidend bei, wie es um die Infrastruktur rund um das Grundstück bestellt ist. Folgende Fragen sollte man sich stellen:

  • Wie gut ist der Anschluss an den Personennahverkehr? Wie oft verkehren Bahnen und/oder Busse in die nächste größere Stadt?
  • Wie groß ist die Entfernung zu den wichtigsten Ärzten oder Krankenhäusern?
  • Wo sind die nächsten Schulen?
  • Welche Einkaufsmöglichkeiten gibt es in der Nähe?
  • Welche kulturellen Angebote gibt es in der Nähe?
  • Wie lange brauche ich, bis ich auf der nächsten Autobahn bin?
  • Gibt es einen Anschluss an das ICE-Netz der Deutschen Bahn?
  • Wie weit ist der nächste Flughafen entfernt?

Zukünftige Entwicklungen und Planungen der Gemeinde?

Erhellend kann es oft auch sein, wenn man in den Flächennutzungsplänen der Gemeinde nachschaut und Beschlüsse aus den Gemeinderatssitzung hinsichtlich des Gebiets kontrolliert. Manchmal stellt man dann fest, dass die grüne Wiese, die hinter dem eigenen Garten liegt, zukünftig bebaut werden könnte, z.B. mit weiteren Einfamilienhäusern oder auch mit einem Gewerbegebiet. Das könnte wesentlich für die weitere Wertentwicklung des Grundstücks sein. Sowohl positiv wie auch negativ. Wenn man bei der Gemeinde vorspricht, erfährt man auch, ob in der Nähe z.B. eine Umgehungsstraße geplant ist oder nicht. Immobilienverkäufer neigen manchmal dazu, die positiven Eigenschaften eines Grundstücks zu betonen und die wertmindernden wegzulassen. Ein Immobilienmakler wird allein schon aus Haftungsgründen alle ihm bekannten Faktoren nennen.

Ein Grundstückskauf ist ein wichtiger Meilenstein im Leben vieler Menschen, – da macht es Sinn, möglichst alle wertbestimmenden Faktoren vor dem Kauf zu kennen.

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Den Wert eines Grundstücks ermitteln

Um den Wert eines Grundstücks zu ermitteln, ist oft ein Immobiliensachverständiger, bzw. Gutachter hilfreich. Banken und Immobilienmakler haben hier oft gute Kontakte zu Gutachtern und Sachverständigen, die neutral den Wert eines Grundstücks ermitteln. Entscheidend für den Wert eines Grundstücks sind:

  • Bodenrichtwerte
  • Erschließungszustand
  • Vergleichsobjekte und Marktanalyse

Unter einem Bodenrichtwert versteht man den durchschnittlichen Lagewert für den Boden, der von Gutachterausschüssen aufgrund einer Sammlung von Kaufpreisen ermittelt wird. Bodenrichtwerte werden mindestens alle zwei Jahre neu ermittelt und sind damit relativ aktuell. Damit ein Grundstück zur Bebauung genutzt werden kann, müssen Anschlüsse in Grundstücksnähe vorhanden sein. Der Erschließungszustand gibt dabei an, wie es um die Anschlüsse für das Grundstück steht, u.a.:

  • Abwasseranschluss
  • Stromanschluss
  • Wasseranschluss
  • Anbindung an das Straßennetz

Damit ein Grundstück überhaupt erschlossen werden darf, muss zuvor ein Bebauungsplan aufgestellt worden sein, in welchem die Gemeinde festgelegt hat, welche Nutzungen auf der betroffenen Fläche zulässig sind.

Gut geeignet für die Wertbestimmung eines Grundstücks sind in der Regel erzielte Preise für Vergleichsobjekte und eine Marktanalyse bestehender Angebote und tatsächlich erfolgter Verkäufe. Hier haben Immobilienmakler meist einen guten Marktüberblick, weil sie auch aus der Praxis wissen, welche Preise erzielt werden können und welche eher nicht.

Rechtliche Aspekte beim Grundstückskauf

Beim Grundstückskauf kann es hinsichtlich des Wunschgrundstücks zu Nutzungseinschränkungen kommen, die man bei der Kaufpreisfindung berücksichtigen sollte.

Besonders beachten sollte man dabei:

  • Bebauungsplan und Bauordnung
  • Denkmalschutz, Naturschutz und andere Auflagen
  • Grundbuchauszug und Lasten

Bebauungsplan und Bauordnung

Der Bebauungsplan regelt eindeutig als Bauleitplan die Art und Weise, wie die Bebauung von Grundstücken möglich ist. Bebauungspläne werden von Gemeinden erstellt und bestehen meist aus Planzeichnungen im Verhältnis 1:500, bzw. 1:1000 und einem Textteil. Bebauungspläne können z.B. regeln, dass nur eine Bebauung in einer gewissen Stockwerkszahl erlaubt ist oder nur Einfamilienhäuser erlaubt sind. Bebauungspläne regeln z.B. auch, ob ein Supermarkt im betroffenen Gebiet gebaut werden darf oder nicht.

Bauordnungen regeln als Landesbauordnung meist per Bauordnungsrecht Dinge wie:

  • Anzahl notwendiger Stellplätze für Kraftfahrzeuge
  • Brandschutz
  • Standsicherheit
  • Flucht- und Rettungswegs
  • Standsicherheit
  • Sicherheit von Baustelle und Bauwerk
  • Barrierefreiheit
  • Grenzabstände
  • Aufzugspflicht
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Wer ein Grundstück bebauen möchte, wird im Regelfall gezwungen, auch Stellplätze nachzuweisen.

Wenn man ein Grundstück zum Bebauen mit einem Haus kaufen möchte, sollte man sich vorher auch die für das Grundstück zutreffende Bauordnung anschauen, um entsprechend planen zu können. Das kann besonders wichtig sein bei der Anzahl der nachzuweisenden Parkplätze, aber auch für das Vorhandensein von Rettungswegen (z.B. für Wohnungen in Obergeschossen).

Bauordnungen werden von Zeit zu Zeit nivelliert und weichen von Bundesland zu Bundesland ab, – die Landesbauordnung für Baden-Württemberg ist z.B. anders als die niedersächsische Bauordnung. Das Nichtbeachten von Bauordnungen kann zu erforderlichen Korrekturen führen, die einen erheblichen Finanzaufwand erfordern.

Denkmalschutz, Naturschutz und andere Auflagen

Kauft man ein Grundstück mit einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäudebestand oder eine Fläche in einem Naturschutzgebiet, sollte man sich im Klaren sein, dass damit besondere Auflagen verbunden sein können. Den Vorteil, bei Kauf von unter Denkmalschutz stehenden Immobilien besondere Steuervorteile einstreichen zu können, erkauft man sich meist mit strengen Auflagen bei Um- und Anbauten (sofern überhaupt erlaubt). Hat die ursprüngliche Immobilie Sprossenfenster und ein Reetdach, darf man z.B. nicht ohne weitere andere Fenster und ein Ziegeldach installieren. Jede Veränderung ist genehmigungspflichtig, – Verstöße können teuer werden und Rückbaupflichten können auf einen zukommen.

Im Naturschutzgebiet muss man auch Besonderheiten beachten. In einem Landschaftsschutzgebiet darf man im Regelfall z.B. keine Gebäude bauen. Neben dem Bundesnaturschutzgesetz regeln auch Landesnaturschutzgesetze, was erlaubt ist und was nicht. Das Bundesamt für Naturschutz gibt hier einige hilfreiche Hinweise. Bauprojekte sind entweder gar nicht erlaubt oder nur unter strengen Auflagen, z.B. einer nachhaltigen Energieversorgung und dem Ausschluss der Entstehung von Emissionen.

Auch andere Auflagen könnten für das Grundstück bestehen. Meist kann man sich an der Bebauung in der Umgebung orientieren. Stehen dort ausschließlich zweistöckige Einfamilienhäuser mit rotem Ziegel-Satteldach, kann man davon ausgehen, dass ein solcher Bau auch genehmigungsfähig ist, aber nicht ein 8-stöckiges Hochhaus. Über lokale Auflagen kann die zuständige Gemeindeverwaltung Auskunft geben.

Grundbuchauszug und Lasten

Aufschlussreich vor dem Erwerb eines Grundstücks ist meist auch ein Blick in das Grundbuch. Dort können z.B. besondere Lasten oder Beschränkungen vorgemerkt sein. Stein des Anstoßes sind häufig z.B. Wegerechte für benachbarte Grundstücke. Solche objektbezogenen Grunddienstbarkeiten sind ans Grundstück und nicht an den früheren Eigentümer gebunden. Man muss sich also als Käufer daranhalten. Typisch sind z.B.:

  • Duldungsdienstbarkeiten, wie z.B. das Dulden von Lärm
  • Unterlassungsdienstbarkeiten, wie z.B. eine Einschränkung der Bebauung
  • Nutzungsdienstbarkeiten, wie z.B. das Wegerecht
  • Leitungsrechte für Wasser, Abwasser, Strom, Gas, etc.
  • Nießbrauchs-Rechte (jemand anderes darf im Objekt wohnen)
  • Reallasten, d.h. Pflicht zur Erbringung wiederkehrender Leistungen, z.B. auch in Geld
  • Vorkaufsrechte

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Finanzierung und Kosten

Wer ein Grundstück kaufen möchte, sollte sich vorher im Klaren sein, welche Kosten auf einen zukommen und wie man diese finanziert. Besondere Beachtung findet dabei:

  • Kaufpreis und Nebenkosten wie z.B. für den Notar und Grunderwerbssteuer
  • Finanzierungsmöglichkeiten
  • Staatliche Förderungen und Subventionen

Die Kaufnebenkosten erhöhen den Finanzaufwand für den Grundstückserwerb und betragen meist 9 bis 12% des eigentlichen Kaufpreises. Dabei schlagen die einzelnen Nebenkostenarten meist wie folgt zu Buche:

  • Notar- und Grundbuchamt: ca. 2% des Kaufpreises
  • Maklergebühr: meist bis zu 3,57% des Kaufpreises (oft jeweils für Käufer und Verkäufer)
  • Grunderwerbssteuer: 3,5% bis 6,5% des Kaufpreises – je nach Bundesland

Daneben können noch Kosten anfallen für Baugenehmigung (ca. 0,5% der Bausumme), Erschließungskosten, Bauherrenhaftpflichtversicherung und/oder Bauwesenversicherung – meist je ca. 0,1 bis 0,12% des Kaufpreises).

Beispielrechnung für Kaufnebenkosten:

  • Anschaffungspreis Grundstück: 200.000 Euro
  • Notar- und Grundbuchamt: 4.000 Euro
  • Maklergebühr: 7.140 Euro
  • Grunderwerbssteuer: 7.000 Euro
  • GESAMTAUFWAND: 218.140 Euro

Die Finanzierung des Kaufpreises setzt sich meist zusammen aus:

  • Eigenkapital
  • Fremdkapital (z.B. durch Kreditinstitut)
  • Staatliche Förderprogramme

Staatliche Förderungen und Subventionen beim Grundstückskauf

Der Staat und auch die Bundesländer fördern den Immobilienkauf, z.B. durch:

  • Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten
  • Verbilligte KfW-Darlehen und -Zuschüsse
  • Subventionen bei Investitionen (z.B. in Klimaschutz, Wärmedämmung, etc.)

Bei einigen Förderungen muss man den Förderantrag stellen, bevor man den Kaufvertrag für das Grundstück unterschreibt, – hier sollte man sich vor dem Kauf informieren. Dies gilt besonders für KfW-Förderungen.

Der Kaufprozess: Schritt für Schritt zum Wunschgrundstück

Der Kauf eines Grundstücks (mit oder ohne Bebauung läuft zumeist in drei Schritten ab:

  1. Kontakt zum Verkäufer/Makler und erste Besichtigung
  2. Verhandlungen und Erstellung Kaufvertragsentwurf
  3. Notarielle Beurkundung und Grundbucheintrag

Wer sich für ein Grundstück interessiert, hat den Kontakt meist über einen Immobilienmakler gefunden und besichtigt mindestens einmal das Grundstück. Es empfiehlt sich, das Kaufobjekt mehrmals zu besichtigen, ggf. auch zu anderen Tageszeiten und an anderen Wochentagen, um unterschiedliche Einflüsse wahrzunehmen.

In einem zweiten Schritt findet eine Einigung mit dem Verkäufer auf einen Kaufpreis statt und es wird ein Kaufvertragsentwurf erstellt, den man sorgfältig studieren sollte. Sind alle Interessen darin berücksichtigt, z.B. auch die Zahlungsmodalitäten und der Übergabezeitpunkt und Übergabezustand?

Ein Grundstücks-Kaufvertrag ist nur rechtsgültig, wenn er notariell beurkundet wird. Endgültig ist man erst wirklicher Eigentümer, wenn der Eigentumsübergang im Grundbuch vorgemerkt ist, wofür der Notar nach dem Notartermin Sorge trägt.

Ein Grundstück zu kaufen geht rechtswirksam nur mit notarieller Beurkundung.

Fallstricke und häufige Fehler beim Grundstückskauf

Einer der häufigsten Fehler beim Grundstückskauf ist zu schnelles impulsives Handeln. Die drei häufigsten Fehler beim Kaufen von Grundstücken sind:

  1. Überstürztes Handeln, weil man vielleicht glaubt, das Grundstück kauft sonst jemand anderes
  2. Unzureichende rechtliche und finanzielle Prüfung
  3. Missverständnisse und fehlende Absprachen

Es gibt aber auch das Gegenteil: Interessenten, die zu lange überlegen und das ist die Immobilie tatsächlich weg, weil andere Kaufinteressenten sich schneller entschlossen haben. Gerade bei günstigen Angeboten kann dies häufig der Fall sein.

Grundsätzlich gilt: Kein Grundstückskauf ohne vorherige Besichtigung. Da können Fotos noch so schön sein. Vor einem Grundstückskauf immer dorthin fahren und das Grundstück anschauen.

Sorgfältig sollte man ebenfalls prüfen, ob man sich die Immobilie auch wirklich leisten kann. Eine Rechtsberatung darf eigentlich nur ein Rechtsanwalt tätigen, aber auch Banker und Immobilienmakler können Hinweise in Sachen Recht geben, die Gold wert sein können.

Was einem wichtig ist, sollte man auch schriftlich festhalten, sonst kann es zu Missverständnissen kommen.

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Besonderes Augenmerk sollte man beim Grundstückskauf legen auf:

  • Bebaubarkeit des Grundstücks
  • Blick ins Grundbuch
  • Freiheit von Altlasten
  • Mögliche Probleme mit Grundwasser oder Hanglage
  • Lage des Grundstücks
  • Nachbarschaft/Umgebung des Grundstücks

Fazit und Ausblick

Wer ein Grundstück kaufen möchte, sollte der gründlichen Vorbereitung und Recherche oberste Priorität einräumen. Damit bleiben einem unliebsame Überraschungen meist erspart. Die langfristige Perspektive nach dem Kauf sollte man bei der Kaufentscheidung stets im Blick haben. Die Aussicht auf mietfreies Wohnen im Alter bedeutet im Umkehrschluss auch die Überlegung, ob man dort im Alter auch leben kann und möchte und die Überlegung, wie sich Grundstücke am entsprechenden Ort wohl in der Zukunft im Wert entwickeln werden.

Gute Beratung durch Immobilienprofis bedeutet gute Betreuung und Beantwortung aller Fragen rund um die Immobilie. Wer beim Grundstückskauf auf der sicheren Seite sein möchte, nimmt jetzt Kontakt mit uns auf. Teilen Sie uns einfach mit, wonach Sie suchen.

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